Ambulante Suchtnachsorge
 

Was ist eine ambulante Suchtnachsorge?
Die ambulante Suchtnachsorge ist ein Angebot im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation in einer Suchtfachklinik. Sie dient der Hilfe und Unterstützung, um die Therapieerfolge in Ihrem Lebensalltag umzusetzen.

Wer kann an der ambulanten Suchtnachsorge teilnehmen?
Patientinnen und Patienten, die ihre stationäre Suchtrehabilitation mit einer regulären Klinikentlassung abschließen.

Wie läuft sie ab?
Sie erhalten 20 Termineinheiten in Form von Einzel- und/oder Gruppengesprächen, die Sie im Verlauf von 6 Monaten im Suchthilfezentrum Wiesbaden wahrnehmen können. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung beantragt werden.

Wie beantrage ich diese Maßnahme?
Während Ihrer stationären Suchttherapie kann hierzu ein Kostenantrag durch die Rehaklinik gestellt werden. Sprechen Sie bei Interesse frühzeitig das therapeutische Team Ihrer Klinik an.

Was muss ich sonst noch wissen?
Der Antrag muss vor der Entlassung beim Kostenträger Ihrer stationären Reha gestellt werden.  Die Nachsorge muss innerhalb von 3 Monaten nach Therapieende begonnen werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten/Zuzahlungen. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Klinik oder beim Suchthilfezentrum Wiesbaden.

shz@jj-ev.de               0611 900 48 70

oder über das Kontaktformluar am Ende dieser Seite.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Reha! 

Inhaltsübersicht