Infos für Interessent:innen

Die Assistenz in Wohnen und Alltag des Suchthilfezentrums Wiesbaden unterstützt Wiesbadener:innen mit einer Abhängigkeitserkrankung ab dem 18. Lebensjahr.  Wir helfen auch gerne Personen, die neben der Suchterkrankung körperliche und/oder psychische Erkrankungen oder Behinderungen haben.

In der Betreuung werden Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten aktiv miteinbezogen; so arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, dass Sie ein selbständiges Leben führen können.



Wir unterstützen Sie z.B.:
•    Ohne Suchtmittel oder Beikonsum zu leben
•    Eine Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung aufzunehmen
•    Bei Kontakten zu Ämtern, Justiz und Polizei, auch beim Schreiben von Briefen
•    Bei der Schuldenregulierung
•    Die Zukunft zu planen
•    Eine Wohnung zu finden

Wo findet Assistenz in Wohnen und Alltag statt?
•    Im Suchthilfezentrum
•    Bei Ihnen zu Hause
•    Wir begleiten Sie aber auch bei Terminen wie z.B. bei Ämtern und Behörden.

Wen können Sie bezüglich der Vermittlung in die Assistenz in Wohnen und Alltag ansprechen?
•    Wenn Sie bereits einen Berater oder eine Beraterin im Suchthilfezentrum Wiesbaden haben, können Sie diese:n bezüglich einer Vermittlung in die Betreuung ansprechen.
•    Falls Sie sich in einer Klinik oder einer Entwöhnungsbehandlung befinden,    können Sie den Sozialdienst bitten, die Vermittlung vorzunehmen.
•    Sie können aber auch gerne einfach Montags um 16:00 Uhr zu unserer offenen Sprechstunde erscheinen oder anrufen und mit uns darüber sprechen, dass Sie Interesse an Betreutem Einzelwohnen haben.

Was ist erforderlich, damit Sie in die Assistenz in Wohnen und Alltag aufgenommen werden können?
•    Während der Vermittlung  wird mit Ihnen ein Individueller Teilhabeplan (PiT) erstellt, der Ihre aktuelle Situation beschreibt und Ihre sich daraus ergebenden persönlichen Ziele formuliert. Auch wird darin festgehalten, wie und in welchem Umfang wir Sie unterstützen werden.
•    Sie werden während der Vermittlung bei der Stellung eines Antrags zur Übernahme der Kosten durch den Kostenträger (LWV Hessen) unterstützt.

Was ist sonst noch wichtig?
•    Die Assistenz in Wohnen und Alltag des Suchthilfezentrums Wiesbaden ist im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt („Therapie statt Strafe“)
•    Wir sind sehr gut mit dem Hilfesystem Wiesbadens vernetzt und können somit eine Vielzahl weiterer Hilfen für Sie /mit Ihnen erschließen.

Inhaltsübersicht